Umzugsservice und Lagerflächen im gesamten Berliner Stadtgebiet und Umland

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Umzug mit Grundsicherung · Ganz Berlin

Umzug bei Grundsicherung

Wer Grundsicherung nach SGB XII bezieht, kann die Umzugskosten beim Sozialamt beantragen - mit Kostenvoranschlägen. Unseren bekommen Sie kostenlos innerhalb von 24 Stunden.

★ 4,5 bei Google (17 Bewertungen) · Allee der Kosmonauten 32b, 12681 Berlin

Kurz & knapp

  • ✔ Kostenloser, amtstauglicher Kostenvoranschlag in 24 Stunden
  • ✔ Sozialamt statt Jobcenter: wir kennen beide Wege
  • ✔ Erfahren mit Seniorenumzügen und betreutem Wohnen
  • ✔ Günstige Sätze: Helfer ab 18 €/Std., Festpreis ab 429 €
Älteres Paar packt Umzugskartons für den Umzug mit Grundsicherung

Zuständigkeit

Sozialamt statt Jobcenter: Was ist anders?

Bei der Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung gilt das SGB XII - zuständig ist das Sozialamt Ihres Bezirks, nicht das Jobcenter. Betroffen sind vor allem Seniorinnen und Senioren sowie Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Das Prinzip bleibt gleich: Der Umzug muss notwendig sein, das Amt will vor der Beauftragung gefragt werden, und für die Entscheidung braucht es meist zwei bis drei Kostenvoranschläge. Wer Bürgergeld bezieht, findet den passenden Ablauf auf unserer Seite Umzug Jobcenter Berlin.

Barrierefreier Wohnraum

Der häufigste Grund: Die alte Wohnung im Altbau ohne Aufzug geht nicht mehr, die neue ist ebenerdig oder hat einen Aufzug. Ein ärztliches Attest stützt den Antrag.

Betreutes Wohnen

Der Wechsel in eine Wohnanlage mit Betreuung oder ein Pflegeheim. Hier greift unsere Erfahrung aus dem Seniorenumzug: Einzugsfenster, Aufzug, Anmeldung - alles geklärt.

Zu teure Wohnung

Liegt die Miete über der Angemessenheitsgrenze, kann das Sozialamt zum Umzug in eine günstigere Wohnung auffordern - und trägt dann in der Regel die Umzugskosten mit.

Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, entscheidet immer Ihr Sozialamt im Einzelfall - wir liefern den Kostenvoranschlag, mit dem es rechnen kann.

Ablauf

So kommt Ihr Umzug durch die Bewilligung

1

Kostenvoranschläge holen

Das Sozialamt verlangt meist zwei bis drei Angebote. Unseres kommt kostenlos innerhalb von 24 Stunden - schriftlich, jede Position einzeln aufgeführt.

2

Antrag & Zusicherung

Sie reichen die Kostenvoranschläge mit dem Antrag beim Sozialamt ein. Erst wenn die schriftliche Zusicherung da ist, wird beauftragt - vorher nie.

3

Umzug zum Angebotspreis

Wir ziehen zu genau dem Preis um, der im Kostenvoranschlag steht. Auf Wunsch mit Einpacken, Möbelmontage und einem festen Ansprechpartner.

Für Senioren

Grundsicherung und Seniorenumzug gehören oft zusammen

Viele unserer Anfragen zur Grundsicherung kommen von Seniorinnen und Senioren oder ihren Angehörigen: raus aus dem Altbau im dritten Stock, rein in die barrierefreie Wohnung oder das betreute Wohnen. Genau dafür gibt es unseren Seniorenumzug: ein fester Ansprechpartner von der Besichtigung bis zum letzten Karton, mehr Zeit beim Aussortieren, auf Wunsch Einpacken und Auspacken komplett. Beides greift ineinander - wir erstellen den Kostenvoranschlag fürs Sozialamt und planen den Umzug so, dass er zum Bescheid passt. Auch Angehörige aus einer anderen Stadt können alles telefonisch und schriftlich mit uns regeln.

Treppenhaus im Berliner Altbau ohne Aufzug

Preise

Mit diesen Sätzen rechnet Ihr Kostenvoranschlag

Das Sozialamt achtet auf Wirtschaftlichkeit - unsere Sätze halten dem Vergleich stand und stehen offen auf der Preisseite.

1-Zimmer-Wohnung

ab 429 €

Verbindlicher Preis nach kostenloser Besichtigung, mit MwSt. und Anfahrt in Berlin bereits eingerechnet - 2 Zimmer ab 619 €.

2 Helfer + Transporter

46 €/Std.

Statt einer Pauschale zählt hier die Zeit: Basis sind 2 Stunden, danach wird in 30-Minuten-Schritten weitergerechnet - gut geeignet für den Kleinumzug.

Umzugskartons

ab 1 €

Miete 1 € pro Woche, Kauf 2,40 € pro Stück - beides taucht als eigene Position im Kostenvoranschlag auf.

Eine vollständige Übersicht aller Positionen führen wir auf der Preisseite.

Häufige Fragen

Umzug bei Grundsicherung: kurz beantwortet

?Übernimmt das Sozialamt die Umzugskosten bei Grundsicherung?

In vielen Fällen ja. Wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach SGB XII bezieht, kann beim Sozialamt die Übernahme der Umzugskosten beantragen, wenn der Umzug notwendig ist. Wichtig ist die Reihenfolge: erst die schriftliche Zusicherung vom Sozialamt einholen, dann das Umzugsunternehmen beauftragen. Über die Höhe entscheidet Ihr Sozialamt im Einzelfall.

?Jobcenter oder Sozialamt: Wer ist für mich zuständig?

Das hängt von Ihrer Leistung ab: Beim Bürgergeld nach SGB II ist das Jobcenter zuständig, bei Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung nach SGB XII das Sozialamt Ihres Bezirks. Der Ablauf ähnelt sich - Kostenvoranschläge, Antrag, Zusicherung. Für den Jobcenter-Weg haben wir eine eigene Seite mit allen Details.

?Welche Gründe erkennt das Sozialamt an?

Typische Gründe sind eine Wohnung, die nicht mehr zur Lebenssituation passt: Treppen, die mit Rollator oder nach einer Operation nicht mehr zu schaffen sind, der notwendige Wechsel in barrierefreien Wohnraum oder ins betreute Wohnen, oder eine Miete über der Angemessenheitsgrenze. Die Entscheidung trifft immer Ihr Sozialamt - ein ärztliches Attest stützt den Antrag oft.

?Wie viele Kostenvoranschläge brauche ich für das Sozialamt?

Meist werden zwei bis drei Kostenvoranschläge von verschiedenen Umzugsunternehmen verlangt. Unseren erstellen wir kostenlos innerhalb von 24 Stunden - schriftlich und mit allen Positionen einzeln aufgeschlüsselt, so dass die Sachbearbeitung direkt damit arbeiten kann.

?Was kostet mich der Kostenvoranschlag?

Nichts. Er ist kostenlos und unverbindlich, auch wenn das Sozialamt anders entscheidet oder Sie ein anderes Angebot wählen. Anfrage über das Formular rund um die Uhr oder telefonisch Mo-Fr 8-16 Uhr unter 030 754367324 - auch Angehörige können die Anfrage für ihre Eltern stellen.

?Darf ich schon beauftragen, bevor das Sozialamt entschieden hat?

Davon raten wir dringend ab. Erst wenn die schriftliche Zusicherung des Sozialamts vorliegt, machen wir den Termin fest - vorher riskieren Sie, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Der Kostenvoranschlag selbst verpflichtet Sie zu nichts, er dient nur dem Antrag.

?Helfen Sie auch beim Umzug ins betreute Wohnen?

Ja, das ist unser Alltag: Als Anbieter für Seniorenumzüge kennen wir Einzugsfenster, Aufzugreservierung und die Abstimmung mit Wohnanlagen. Ein fester Ansprechpartner begleitet den ganzen Umzug, auf Wunsch inklusive Einpacken, Möbelmontage und Auspacken. Wie das im Einzelnen abläuft, beschreiben wir ausführlich auf unserer Seniorenumzug-Seite.

Kostenvoranschlag fürs Sozialamt - kostenlos in 24 Stunden

Schicken Sie uns Adressen, Zimmerzahl und Etage - Sie bekommen das schriftliche, amtstaugliche Angebot für Ihren Antrag. Online rund um die Uhr, Telefon Mo-Fr 8-16 Uhr.