Umzug mit Jobcenter · Ganz Berlin
Umzug Jobcenter Berlin
Das Jobcenter zahlt Ihren Umzug nur mit Kostenvoranschlägen - meist zwei bis drei. Unseren bekommen Sie kostenlos innerhalb von 24 Stunden, amtstauglich aufgeschlüsselt.
★ 4,5 bei Google (17 Bewertungen) · Allee der Kosmonauten 32b, 12681 Berlin
Kurz & knapp
- ✔ Kostenloser Kostenvoranschlag innerhalb von 24 Stunden
- ✔ Amtstauglich: alle Positionen einzeln aufgeschlüsselt
- ✔ Faire Sätze: 18 €/Std. je Helfer, 46 €/Std. für 2 Helfer mit Transporter
- ✔ Wir kennen die Abläufe mit den Berliner Jobcentern
Rechtsgrundlage
Wann übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten?
Die Grundlage ist § 22 SGB II: Ist der Umzug notwendig, kann das Jobcenter die Kosten übernehmen. Als anerkannte Gründe gelten in der Praxis vor allem diese vier:
Arbeitsaufnahme
Sie haben einen Job gefunden und müssen dafür umziehen - der klassische Fall, bei dem das Jobcenter den Umzug mitträgt, weil er Sie aus dem Leistungsbezug führt.
Zu teure Wohnung
Das Jobcenter hat Sie zur Kostensenkung aufgefordert, weil die Miete über der Angemessenheitsgrenze liegt. Wer deshalb umzieht, kann die Umzugskosten geltend machen.
Gesundheitliche Gründe
Die aktuelle Wohnung ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geeignet, etwa wegen der Treppen im vierten Stock ohne Aufzug. Ein ärztliches Attest stützt den Antrag.
Familienzuwachs
Die Familie wächst und die Wohnung ist zu klein geworden. Auch dann kann das Jobcenter den Umzug in eine passende, angemessene Wohnung übernehmen.
Wichtig: Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, entscheidet immer Ihr Jobcenter im Einzelfall. Wir erfinden keine Zahlen - wir liefern Ihnen den Kostenvoranschlag, mit dem das Amt rechnen kann.
Die wichtigste Regel
Erst die Zusicherung, dann der Auftrag
Die Reihenfolge entscheidet über Ihr Geld: Holen Sie sich zuerst die schriftliche Zusicherung vom Jobcenter, bevor Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen. Wer vorher unterschreibt, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben - auch wenn der Grund für den Umzug anerkannt gewesen wäre. Für den Antrag verlangt das Jobcenter meist zwei bis drei Kostenvoranschläge. Genau da kommen wir ins Spiel: Unser Kostenvoranschlag ist kostenlos, kommt innerhalb von 24 Stunden und ist so aufgeschlüsselt, wie die Sachbearbeitung es braucht. Erst wenn die Bewilligung da ist, machen wir den Termin fest.
So läuft es richtig
- 1 Kostenvoranschläge sammeln: unseren fordern Sie über die Online-Anfrage an - kostenlos, in 24 Stunden da.
- 2 Antrag beim Jobcenter stellen: Zusicherung für die neue Wohnung und Übernahme der Umzugskosten schriftlich beantragen.
- 3 Bewilligung abwarten: erst mit der schriftlichen Zusage in der Hand wird beauftragt - vorher nicht.
- 4 Termin festmachen: wir ziehen zum Preis aus dem Kostenvoranschlag um - ohne Überraschungen auf der Rechnung.
Leistungsumfang
Was übernimmt das Jobcenter beim Umzug?
Üblicherweise werden die Transportkosten übernommen, dazu Umzugskartons und Verpackungsmaterial. In manchen Fällen gibt das Jobcenter zusätzlich die Mietkaution für die neue Wohnung als Darlehen dazu. Über die Höhe entscheidet Ihr Jobcenter - unser Kostenvoranschlag macht die Entscheidung leicht, weil jede Position einzeln dasteht: Team, Fahrzeug, Stunden, Kartons. Die Sätze dahinter sind dieselben wie für alle Kunden, einsehbar auf unserer Preisseite: 18 €/Std. pro Helfer, 46 €/Std. für 2 Helfer samt Transporter, Umzugskartons zum Kauf für 2,40 € pro Stück oder zur Miete für 1 € pro Woche.
Günstig umziehen
Die Varianten, die das Amt gern sieht
Das Jobcenter bewilligt in der Regel die wirtschaftliche Variante - und genau die haben wir im Programm. Für die meisten Wohnungen im Leistungsbezug reicht ein Kleinumzug mit 2 Helfern und Transporter für 46 €/Std., Mindestbuchung 2 Stunden, danach im 30-Minuten-Takt. Wer selbst mit anpacken kann, bucht das Werkstudenten-Modell: Helfer ohne Fahrzeug ab 18 €/Std. Und für wenige Möbel über weite Strecken ist die Beiladung oft der günstigste Weg - Ihr Umzugsgut fährt auf einem LKW mit, der die Route ohnehin fährt. Welche Variante bei Ihnen die kleinste Summe ergibt, rechnen wir im Kostenvoranschlag durch.
Preise
Mit diesen Sätzen rechnet Ihr Kostenvoranschlag
2 Helfer + Transporter
46 €/Std.
Die Standardbesetzung für kleine Wohnungen - inkl. MwSt. und Anfahrt in Berlin, Mindestbuchung 2 Stunden.
Helfer ohne Fahrzeug
ab 18 €/Std.
Das Werkstudenten-Modell: Sie organisieren das Fahrzeug, unsere Helfer tragen - die günstigste Variante überhaupt.
Festpreis komplett
ab 429 €
1-Zimmer-Wohnung ab 429 €, 2 Zimmer ab 619 € - als feste Summe, mit der das Jobcenter planen kann.
Jede einzelne Position finden Sie ausführlich auf unserer Preisseite.
Häufige Fragen
Umzug über das Jobcenter: kurz beantwortet
?Übernimmt das Jobcenter meine Umzugskosten?
In vielen Fällen ja, die Grundlage ist § 22 SGB II. Anerkannte Gründe sind zum Beispiel eine Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt, eine Aufforderung zur Kostensenkung wegen zu teurer Wohnung, gesundheitliche Gründe oder Familienzuwachs. Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, entscheidet immer Ihr Jobcenter - deshalb gilt: erst den Antrag stellen, dann umziehen.
?Wie viele Kostenvoranschläge verlangt das Jobcenter?
Meist zwei bis drei Kostenvoranschläge von verschiedenen Umzugsunternehmen. Unseren bekommen Sie kostenlos innerhalb von 24 Stunden - schriftlich, mit allen Positionen aufgeschlüsselt, so wie die Sachbearbeitung es sehen will. Sie können ihn direkt bei Ihrem Antrag einreichen.
?Was muss zuerst passieren: Zusicherung oder Auftrag?
Immer zuerst die Zusicherung. Wer den Umzug beauftragt, bevor das Jobcenter schriftlich zugestimmt hat, bleibt im Zweifel auf den Kosten sitzen. Die richtige Reihenfolge: Kostenvoranschläge sammeln, Antrag mit Zusicherung stellen, Bewilligung abwarten, dann erst bei uns den Termin festmachen.
?Welche Kosten übernimmt das Jobcenter beim Umzug?
Üblicherweise die Transportkosten und Umzugskartons, in manchen Fällen auch die Mietkaution als Darlehen. Welche Positionen bewilligt werden und in welcher Höhe, entscheidet Ihr Jobcenter im Einzelfall. Unser Kostenvoranschlag listet alle Posten einzeln auf, damit die Sachbearbeitung nichts nachfragen muss.
?Was kostet mich der Kostenvoranschlag?
Nichts. Der Kostenvoranschlag ist bei uns kostenlos und unverbindlich - auch wenn Sie am Ende ein anderes Angebot wählen oder das Jobcenter anders entscheidet. Sie schicken uns die Eckdaten über die Online-Anfrage oder rufen an, wir melden uns mit dem schriftlichen Dokument.
?Wie schnell bekomme ich den Kostenvoranschlag?
Innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage. Wir wissen, dass Fristen vom Jobcenter knapp sein können - deshalb hat der Kostenvoranschlag bei uns Vorrang. Bei sehr engen Fristen rufen Sie am besten direkt an: Mo-Fr 8-16 Uhr unter 030 754367324.
?Muss ich das günstigste Angebot nehmen?
Das Jobcenter orientiert sich am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und bewilligt in der Regel die günstige Variante. Genau dafür haben wir passende Modelle: Helfer nach Stunden ab 18 €/Std., 2 Helfer mit Transporter für 46 €/Std. oder die Beiladung für kleine Mengen. So bleibt die Summe im Rahmen, den das Amt akzeptiert.
?Was ist, wenn das Jobcenter ablehnt?
Dann entstehen Ihnen durch den Kostenvoranschlag keine Kosten - er ist unverbindlich. Wenn Sie trotzdem umziehen wollen oder müssen, rechnen wir die günstigste machbare Variante durch: ein Kleinumzug mit 2 Helfern und Transporter kostet 46 €/Std. bei 2 Stunden Mindestbuchung, danach im 30-Minuten-Takt.
Kostenvoranschlag fürs Jobcenter - in 24 Stunden da
Adressen, Zimmerzahl, Etage ins Formular - Sie bekommen den amtstauglichen Kostenvoranschlag kostenlos und schriftlich. Online rund um die Uhr, Telefon Mo-Fr 8-16 Uhr.