Umzug aus gesundheitlichen Gründen · Ganz Berlin
Umzug & Krankenkasse: wer zahlt?
Die ehrliche Antwort zuerst: Die Krankenkasse zahlt Umzüge in aller Regel nicht - die Pflegekasse dagegen kann sich beteiligen, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die neue Wohnung barrierefrei ist. Wir liefern den Kostenvoranschlag für den Antrag und den barrierearmen Komplettumzug dazu.
★ 4,5 bei Google (17 Bewertungen) · Allee der Kosmonauten 32b, 12681 Berlin
Kurz & knapp
- ✔ Pflegekasse: Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung bei Pflegegrad möglich
- ✔ Antrag mit Attest und Kostenvoranschlag VOR dem Umzug stellen
- ✔ Kostenvoranschlag von uns kostenlos, kassentauglich aufgeschlüsselt
- ✔ Komplettservice: Packen, Möbelmontage, Festpreis ab 429 €
Klartext
Krankenkasse oder Pflegekasse: wer ist zuständig?
Wer "Umzug Krankenkasse" sucht, bekommt oft vage Versprechen. Deshalb hier die klare Trennung: Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt Behandlungen, aber keinen Umzug - auch dann nicht, wenn ein Arzt zum Wohnungswechsel rät. Der richtige Ansprechpartner ist die Pflegekasse: Liegt ein Pflegegrad vor, kann ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme zur Wohnumfeldverbesserung bezuschusst werden - etwa wenn der dritte Stock ohne Aufzug die Pflege unmöglich macht und die neue Wohnung ebenerdig erreichbar ist. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die Kasse im Einzelfall; die konkrete Summe nennt Ihnen Ihre Pflegekasse. Was wir beitragen: einen sauber aufgeschlüsselten Kostenvoranschlag für den Antrag und einen Umzug, der auf die Situation Rücksicht nimmt - wie bei jedem Seniorenumzug mit festem Ansprechpartner und ohne Zeitdruck.
Ablauf
In 4 Schritten zum bezuschussten Umzug
1
Attest & Pflegegrad
Der Arzt bescheinigt, warum die bisherige Wohnung der Pflege im Weg steht. Ohne anerkannten Pflegegrad zuerst diesen bei der Pflegekasse beantragen.
2
Kostenvoranschlag
Wir besichtigen kostenlos und erstellen den schriftlichen Kostenvoranschlag - alle Positionen einzeln, so wie die Kasse ihn für die Prüfung braucht.
3
Antrag VOR dem Umzug
Antrag mit Attest und Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse einreichen und die Bewilligung abwarten. Den Wunschtermin halten wir solange unverbindlich fest.
4
Barrierearmer Umzug
Das Team packt, trägt, montiert und richtet ein. Am Abend ist die neue Wohnung begehbar - keine Kisten im Laufweg, alles in Griffhöhe.
Unser Part
Komplettservice für den Umzug aus gesundheitlichen Gründen
Wer wegen der Gesundheit umzieht, soll weder Kartons schleppen noch Schränke schrauben. Deshalb übernehmen wir auf Wunsch alles: Einpacken von Geschirr bis Kleiderschrank, Transport, komplette Möbelmontage und Auspacken in der neuen Wohnung. Beim Aufstellen denken wir an Rollator- und Rollstuhlbreiten, freie Laufwege und erreichbare Fächer. Muss die alte Wohnung leergeräumt an den Vermieter zurück, erledigt unsere Haushaltsauflösung das im selben Auftrag - eine Besichtigung, ein Angebot, ein Ansprechpartner.
Preise
Was steht im Kostenvoranschlag?
1-Zimmer-Wohnung
ab 429 €
Verbindlicher Preis nach kostenloser Besichtigung, mit MwSt. und Anfahrt in Berlin bereits eingerechnet - dieselbe Summe steht im Kostenvoranschlag für die Kasse.
2-4 Zimmer
ab 619 €
2 Zimmer ab 619 €, 3 Zimmer ab 899 €, 4 Zimmer ab 1.229 €. Einpack- und Montageservice lassen sich auf Wunsch in den festen Betrag einrechnen.
Mit Auflösung
Angebot
Umzug plus Haushaltsauflösung der alten Wohnung: ein schriftliches Gesamtangebot, besenreine Übergabe inklusive.
Eine vollständige Aufstellung aller Positionen finden Sie auf der Preisseite.
Häufige Fragen
Umzug & Krankenkasse: kurz beantwortet
?Zahlt die Krankenkasse meinen Umzug?
In aller Regel nein, und das sagen wir Ihnen lieber vorher als hinterher: Ein Umzug gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Der Weg, der bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gründen wirklich funktioniert, führt über die Pflegekasse - als Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung bei anerkanntem Pflegegrad.
?Wann beteiligt sich die Pflegekasse am Umzug?
Wenn ein Pflegegrad vorliegt und der Umzug die Pflegesituation spürbar verbessert - typisch: aus dem Altbau ohne Aufzug in eine barrierefreie Wohnung mit ebenerdiger Dusche. Ein solcher Umzug kann als Maßnahme zur Wohnumfeldverbesserung gefördert werden. Ob und in welcher Höhe, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.
?Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?
Die genaue Höhe teilt Ihnen ausschließlich Ihre Pflegekasse mit, denn sie richtet sich nach der Bewilligung im Einzelfall - wir nennen hier bewusst keine Summen. Wichtig für die volle Chance auf den Zuschuss: Antrag stellen und Bewilligung abwarten, bevor der Umzugswagen rollt. Unseren Kostenvoranschlag dafür erhalten Sie kostenlos.
?Was brauche ich für den Antrag bei der Pflegekasse?
Drei Dinge: den anerkannten Pflegegrad, eine ärztliche Bescheinigung, warum die bisherige Wohnung der Pflege im Weg steht, und einen schriftlichen Kostenvoranschlag für den Umzug. Den Kostenvoranschlag erstellen wir nach der kostenlosen Besichtigung, mit allen Positionen einzeln aufgeführt - so, wie Kassen ihn sehen wollen.
?Muss der Antrag wirklich vor dem Umzug gestellt werden?
Ja, das ist der häufigste Stolperstein: erst umziehen, dann fragen, funktioniert nicht. Kassen fördern nur Maßnahmen, die noch bevorstehen - eine nachträgliche Erstattung bleibt die Ausnahme. Rechnen Sie deshalb Vorlauf ein: zuerst Attest und Kostenvoranschlag, dann Antrag, dann Bewilligung abwarten, erst danach der Umzugstermin. Ihren Wunschtermin halten wir solange unverbindlich frei.
?Was kostet der Umzug in die barrierefreie Wohnung?
Verbindlicher Preis nach kostenloser Besichtigung, als Anhaltspunkt: 1-Zimmer-Wohnung ab 429 €, 2 Zimmer ab 619 €, 3 Zimmer ab 899 €, 4 Zimmer ab 1.229 €, jeweils mit MwSt. und Anfahrt in Berlin bereits eingerechnet. Genau diese Summe steht auch im Kostenvoranschlag für die Kasse - keine Zahl doppelt, keine Überraschung.
?Helfen Sie auch beim Packen und bei der Möbelmontage?
Ja, gerade hier ist der Komplettservice gedacht: Wir packen ein, bauen Möbel ab und in der neuen Wohnung wieder auf, packen aus und stellen alles dorthin, wo es gebraucht wird - in Griffhöhe, ohne Kisten im Laufweg. Wer aus gesundheitlichen Gründen umzieht, soll am Abend sicher durch die eigene Wohnung gehen können.
?Und wenn die Kasse ablehnt?
Dann bleibt der Festpreis trotzdem der Festpreis - Sie wussten die Summe ja vorher. Ein Teil lässt sich oft über die Steuer zurückholen: Ein privater Umzug zählt als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG, 20 % der Arbeitskosten sind absetzbar, bis 4.000 € pro Jahr. Rechnung aufheben und per Überweisung zahlen.
Kostenvoranschlag für die Kasse - kostenlos
Schildern Sie uns kurz die Situation, wir kommen mit einem Terminvorschlag für die kostenlose Besichtigung auf Sie zurück. Anfrage jederzeit online, Telefon Mo-Fr 8-16 Uhr.